Die Dienstleistungen der Fa. Budapesti Vidám Park Zrt. können nur unter Einhaltung der Hausordnung in Anspruch genommen werden. Herunterladen im Pdf-format
Hausordnung
Budapesti Vidám Park Zrt.
- Die Dienstleistungen der Fa. Budapesti Vidám Park Zrt. (Vergnügungspark Budapest AG) (weiterhin als Vergnügungspark genannt) können nur unter Einhaltung der Hausordnung in Anspruch genommen werden. Mit dem Kauf der Eintrittsarmbinde (weiterhin als Armbinde genannt) und dem Eintritt auf das Gebiet des Vergnügungsparks werden die Bestimmungen der Hausordnung von den Gästen des Vergnügungsparks für sich als verbindlich anerkannt. Von dem Gast, der die Regeln nicht einhält oder bricht, können die Leitung und Mitarbeiter des Vergnügungsparks die Dienstleistung ablehnen und im begründeten Fall wird er vom Gebiet des Vergnügungsparks durch die Sicherheitswache entfernt. Der Gast kann keinen Anspruch auf die Zurückerstattung des Preises der Armbinde erheben.
- Der Eintritt in den Vergnügungspark und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen erfolgen in der Reihenfolge der Ankunft der Gäste.
- Der Eintritt in den Vergnügungspark und die Inanspruchnahme dessen Dienstleistungen sind nur mit einer am Tag des Kaufs geltenden, für einmaligen Eintritt berechtigenden, nicht zurückzahlbaren und nicht abtretbaren Armbinde möglich. Die während des Kaufs erhaltene Quittung oder Rechnung muss vom Gast zu bewahren, solange er sich auf dem Gelände des Vergnügungsparks aufhält. Die beschädigten Armbinden werden von den Schichtleitern ausgetauscht. Der Austausch ist erst im Falle der Vorweisung der Quittung oder Rechnung möglich. Gäste ohne nichtbeschädigter Armbinde dürfen sich auf dem Gelände des Vergnügungsparks nicht aufhalten.
- Die Dienstleistungen des Vergnügungsparks können von jedem nur zur eigenen Verantwortung in Anspruch genommen werden. Die einzelnen Spiele dürfen nur nach sorgfältigem Lesen und Verstehen der Anweisungen der dort angebrachten Zeichnungen, Piktogramme benutzt werden. Wenn Verständigungsschwierigkeiten der Kennzeichnungen auftreten, informieren Sie sich vom gegebenen Maschinenbediener. Wir weisen darauf hin, dass Sie die Betriebe mit besonderer Sorgfalt benutzen und auch auf die körperliche Unversehrtheit voneinander achten sollen.
- Wir bitten Sie, für die Einrichtungen, Ausstattungen und Gegenstände des Vergnügungsparks zu sorgen. Wer beabsichtigt, oder mit nachlässigem Verhalten Schaden verursacht, kann die Leitung des Vergnügungsparks von ihm Schadenersatz fordern bzw. gegen ihn Schadenersatzprozess anregen. Der Vergnügungspark trägt keine Verantwortung für Schäden an Personen oder materiellen Gütern, welche aus dem unverantwortlichen Verhalten der Besucher auftreten.
- Fieberkranke, ansteckende Personen oder Personen mit offener Wundenfläche sowie Personen unter der Wirkung von Betäubungsmitteln oder Medikamenten mit Betäubungswirkung und in alkoholisiertem Zustand dürfen das Gebiet des Vergnügungsparks nicht betreten bzw. sie dürfen sich dort nicht aufhalten trotz gültiger Armbinde. Von diesen Personen können die Mitarbeiter des Vergnügungsparks die Dienstleistungen ablehnen und sie können von dem Gebiet des Vergnügungsparks von der Sicherheitswache entfernt werden. Der Gast kann keinen Anspruch auf die Zurückzahlung des Armbindenpreises erheben.
- Behinderte, seh- bzw. hörverletzte Gäste dürfen die Spiele nur mit der Überwachung eines ständigen Begleiters benutzen.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen sich nur mit ständiger elterlicher Sorge bzw. mit erwachsenem Begleiter auf dem Gebiet des Vergnügungsparks aufhalten und die Anlagen und Spiele des Vergnügungsparks zur ausschließlichen Verantwortung der Eltern bzw. des erwachsenen Begleiters benutzen.
- Die Leiter der Kindergruppen sind auf dem Gebiet des Vergnügungsparks für die Einhaltung der Bestimmungen der Hausordnung verantwortlich. Die Leiter und Begleiter von Kindergruppen sollen besondere Aufmerksamkeit für die Lebens-, Unfalls- und Vermögenssicherheit der von ihnen geleiteten Kindergruppe schenken.
- Auf dem Gebiet des Vergnügungsparks ist es verboten, mit solchen Spielen zu spielen, solche Tätigkeit durchzuführen, oder eine Attitüde anzunehmen oder solche Mittel (Glas, Messer, Schere, sonstige Stichel und Schneidwerkzeuge, etc.) einzubringen, welche die eigene körperliche Unversehrtheit oder die von anderen gefährden.
- Auf dem Gebiet des Vergnügungsparks ist es verboten, Drogen zu konsumieren, zu misten, Feuer zu machen, Stichzeuge, Waffen, pyrotechnische Mittel oder andere, Panik erregende Mittel zu benutzen, auf das Gebiet des Vergnügungspark Fahrzeuge, Tiere, Unfall verursachende Gegenstände einzubringen und auf dem Gebiet des Vergnügungsparks sich so zu benehmen, dass es die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sittlichkeit verletzt. Im begründeten Fall darf der Sicherheitsdienst bei dem Haupteingang die Bekleidung untersuchen und persönliche Durchsuchung durchführen.
- Auf dem Gebiet des Vergnügungsparks sollen die ausgebauten Verkehrsstraßen und Treppen benutzt werden. Es ist verboten, sich von den Schutzgeländern zu beugen, sie zu überklettern, Bereiche zu betreten, welche für Gäste geschlossen sind und geschlossene Mittel und Spiele zu benutzen!
- Die Ruheanlagen und Bänke können von unseren Gästen frei benutzt werden.
- Die Mittel des Vergnügungsparks dürfen - bestimmungsgemäß - in einem die Gesundheit nicht gefährdenden und für den sicheren Gebrauch erforderlichen gesundheitlichen Zustand benutzt werden.
- Die Bitten bzw. Anweisungen der Sicherheitswache sowie der Mitarbeiter des Vergnügungsparks sollen in jedem Fall eingehalten werden. Die auf dem Gebiet des Vergnügungsparks verantwortliche Diensttätigkeit ausübende (Direktor und Stellvertretenden mit Identifikationskarte des Vergnügungsparks, Leiter des Betriebes, der Wartung und der Werksinstandhaltung sowie Sicherheitswache) sollen als Amtsperson betrachtet werden und ihnen steht deshalb der Schutz der Amtspersonen zu.
- Hals- und Gratverletzten dürfen die Spiele nicht verwenden.
- Auf dem Gebiet des Vergnügungsparks (neben dem Verwunschenen Schloss) funktioniert ein Erste-Hilfe-Dienst in Betriebszeit. Bei jeder Verletzung, Übelkeit und jeder medizinischen Beschwerde kann dieser kostenlos in Anspruch genommen werden. Nach der örtlichen Versorgung muss die erste Hilfe ein ambulantes Protokoll ausfüllen, dieses der Versorgte oder sein Pfleger unterschreiben. Die Kopie des Protokolls muss dem Versorgten übergeben werden.
- Der Vergnügungspark verfügt über einen Defibrillator (I. Pforte). Den Defibrillator darf nur ein solcher Angestellter benutzen, der eingebildet ist. Über die Benutzung muss in jedem Fall ein Protokoll aufgenommen werden, welches dem von dem Landesrettungsdienst ausgestellten ambulanten Protokoll beigefügt werden muss.
- Es ist verboten, während der Benutzung der Spiele des Vergnügungsparks, sowie auf dem ganzen Gebiet des „Dzsungel Mese Park“ zu rauchen. Es ist strikt untersagt, brennende Zigarettenspitze in den Mülleimer oder anderswohin zu werfen. Wir bitten Sie, für diesen Zweck die Kippenhalter der abgestellten Mülltonnen zu verwenden.
- Wir bitten Sie, Müll, Abfall in die dafür bestimmten Mülltonnen zu werfen.
- Bei Brand- und Bombenalarm und sonstiger außergewöhnlichen Ereignis sollen Sie den Anweisungen des Lautsprechers bzw. der Sicherheitswache und der Mitarbeiter des Vergnügungsparks folgen.
- Mit dem Kauf der Eintrittsarmbinde und mit dem Eintritt in den Vergnügungspark wird von den Gästen des Vergnügungsparks ausgedrückt und anerkannt, dass sie diese Hausordnung akzeptieren und für sich als verbindlich betrachten und sich bemühen, diese einzuhalten und möglicherweise einhalten zu lassen.
- Der Vergnügungspark gibt die Preise der Eintrittsarmbinde und der Dienstleistung auf der Webseite (www.vidampark.hu), bzw. an den Informationstafeln neben der Kassen an. Beim Kauf der Eintrittsarmbinde erhalten die Gäste Armbinden und Belege, welche bis zum Weggang bewahrt werden sollen. Die Sicherheitswache kann die Armbinde und den zugehörigen Beleg auf dem Gebiet des Vergnügungsparks jederzeit kontrollieren. Eine Rechnung können die Gäste bei der PR-Abteilung beantragen. Der Schluss der äußeren Kassen und des Haupttors erfolgt eine Stunde vor dem Schluss des Vergnügungsparks. Der Vergnügungspark kann abends nach gesonderter Regelung für Veranstaltungen geöffnet bleiben.
- Die bei der Kasse erhaltene Eintrittsarmbinde wird vorrangig beim Eintritt in den Vergnügungspark von der Sicherheitswache an den Eintrittstoren kontrolliert. Nach der Kontrolle der Eintrittsarmbinde wird der Eintritt bei den Eintrittstoren genehmigt.
- Der im Vergnügungspark montierte Lautsprecher dient zur Veröffentlichung von Anzeigen, Werbungen, Nachrichten, öffentlichen Aufrufen und Informationen. Das Lautsprechen kann für Gäste nach der bei der PR-Abteilung ausgehängter Information in Anspruch genommen werden.
- Der Betriebszeit kann vom Generaldirektor des Vergnügungsparks geändert werden. Bei außergewöhnlichen meteorologischen Umständen (Blitz, Gewitter, Windsturm, Orkan, Hurrikan etc.) kann der Vergnügungspark die Benutzung der Spiele und Betriebe vorläufig aus Sicherheitsgründen einstellen. Die Änderungen sollen mit einer bei der Kasse ausgehängten Anzeige bzw. mit dem Lautsprecher mitgeteilt werden, wofür die Geschäftsführung des Vergnügungsparks den Gästen keinen Schadenersatz zu zahlen hat. Bei einer Dienstleistungsminderung aus technischen Fehlern behält sich der Vergnügungspark das Recht, sich in der eigenen Kompetenz zu entscheiden, ob er eine Preisänderung vornimmt.
- Wir bitten unsere Gäste, das Gebiet des Vergnügungsparks nach der Schlusszeit kurzfristig zu verlassen.
- Die Geschäftsführung des Vergnügungsparks übernimmt die Verantwortung nur für die in der Kleiderablage – keine Wertaufbewahrung – abgegebenen Gegenstände und nicht für Schäden aus Verlust der Gegenstände, welche auf dem Gebiet des Vergnügungsparks gelassen wurden. Der Betreiber ist nicht in der Lage, die in der kostenlos benutzbaren Kleiderablage abgegebenen Gegenstände nach Inventar und Wert zu übernehmen.
- Mit dem Kauf der Eintrittsarmbinde stimmt der Gast zu, die auf dem Gebiet des Vergnügungsparks gemachten Fotos, Aufnahmen vom Vergnügungspark für seine eigene Werbe- und Promotionstätigkeit gegebenenfalls frei und kostenlos verwenden kann. Die Gäste auf den Bild- und Tonaufnahmen können keine Forderungen weder gegen die Leitung, noch gegen dem Erzeuger und den befugten Benutzer der Aufnahme erheben. Unsere Gäste können in jedem Medium, auf Bilder in irgendeinem Abdruck unter Ausschluss von nachträglichen persönlichkeitsrechtlichen und materiellen Forderungen, auch ohne vorherige Aufforderung dargestellt werden.
- Der Gast ist berechtigt, seine Bemerkungen bezüglich der Art, der Qualität der Dienstleistung oder des Verhaltens der Dienstleistenden mündlich oder schriftlich zu machen. Das Kundenbuch steht in der PR-Abteilung sowie beim Informationspavillon den Gästen zur Verfügung. Die Geschäftsführung des Vergnügungsparks ist verpflichtet, die Beschwerden, Bemerkungen und Vorschläge nach den betreffenden Regeln zu prüfen bzw. Maßnahmen zu treffen. Sie ist weiterhin verpflichtet, die mit Adresse versehene Beschwerde schriftlich zu beantworten.
Unsere Gäste können sich mit ihren Einsprüchen an die folgenden Aufsichtsbehörden wenden:
- Regierungsamt der Hauptstadt Budapest Aufsichtsamt für Verbraucherschutz
1052 Budapest, Városház u. 7.
Tel.: +36-1-411-0115
Fax: +36-1-411-0116
E-Mail: fogyved_kmf_budapest@nfh.hu
- Notar der Bürgermeisteramtes Zugló
1145 Budapest, Pétervárad u. 2.
Postanschrift: 1590 Budapest, Pf. 180.
E-Mail: hivatal@zuglo.hu
Tel.: +36-1-467-2300 oder +36-1-467-9100
- Budapester Schlichtungsgremium
1016 Budapest, Krisztina krt. 99.
Postanschrift: 1253 Budapest, Pf. 10.
Tel.: +36-1-488-2131
Unsere Hausordnung wurde im Interesse der Sicherheit unserer Gäste und zur Bewahrung ihrer Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit erstellt.
Für alle Verehrten Gäste wünschen wir angenehme Beschäftigung und gute Untehaltung!
Budapest, den 5. Januar 2011
Tamás Kőfalvi
Generaldirektor
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